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EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über alle Serviceleistungen der Stadt Lößnitz, die Sie elektronisch erledigen können (sogenannte EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren).
 

Lokaler Ansprechpartner für die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfassten Verfahren

Leiterin Bürgeramt
Frau Wetzel
Anschrift:
Marktplatz 1
08294 Lößnitz
Telefon:
(03771) 5575-38
Fax:
(03771) 5575-68
Sprechzeiten:
Mo
geschlossen
Di
09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr
09:00 - 12:00


Zugang für elektronische Kommunikation
Fax, E-mail (Secure Mailgateway): Adresse für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente: service@stadt-loessnitz.de)


Austausch vertraulicher Nachrichten mit der Stadt Lößnitz über Secure Mailgateway
Aufgabe des Secure Mailgateway ist der Austausch vertraulicher Nachrichten per E-mail. Diese Nachrichten können auch mit elektronischen Dokumenten als Anhang versehen werden.

Für die Nutzung des Secure Mailgateway ist keine Installation notwendig. Das Vorhandensein eines gängigen Internetbrowsers und eines beliebigen E-mail-Postfaches ist ausreichend. Die Registrierung als passiver SMGW-Nutzer, das heißt das Anlegen eines neuen Online-Postfachs, kann auf der Webseite http://www.egovernment.sachsen.de/820.htm angefordert werden. Füllen Sie dazu das Formular aus und reichen Sie es elektronisch ein. Das Online-Postfach wird in der Regel umgehend freigeschaltet.


Zur Anmeldung ihres SMGW-Postfachs
https://www.e-mail.sachsen.de/


Qualifizierte elektronische Signatur
Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die der handschriftlichen Unterschrift in den meisten Fällen gleichgestellt ist.


Dateiformate
Um eine problemlose Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten bitten wir Sie, Ihre Antragsunterlagen (inkl. Anlagen) in einem der genannten Dateiformate an uns zu übersenden:.rtf / .doc / .pdf / .jpg / .tif

 
 
Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis müssen Sie immer persönlich im Bürgeramt beantragen. Es ist keine Vertretung durch einen Bevollmächtigten (Ehegatte, etc.) möglich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gewerberegisterauskunft erteilen

 
 

Reisegewerbekarte erteilen

 
 

Sperrzeitverkürzung genehmigen

 
 

Tageshändler für Wochenmarkt zulassen

Der Antrag ist formlos im Ordnungsamt möglich. Alternativ können Sie dieses allgemein gehaltene Formular nutzen, indem Sie Ihr Anliegen bitte selbst beschreiben.

 
 
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