Sperrabfall
Sperrabfall aus privaten Haushaltungen wird ab 2012 im gesamten Erzgebirgskreis nach den einheitlichen Maßgaben der Abfallwirtschaftssatzung entsorgt:
- Die Abholung vom Grundstück erfolgt weiterhin auf Antrag mittels Sperrmüllkarte. Der Termin zur Abholung wird durch die Entsorgungsfirma bekannt gegeben und findet innerhalb vier Wochen nach Antragstellung statt.
- Die Abgabe von Sperrabfall an den Wertstoffhöfen ist ab 2012 für alle Bürger des Erzgebirgskreises ebenfalls unter Vorlage der Sperrmüllkarte möglich.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Sperrabfallentsorgung über Container zu nutzen. Die Abholung erfolgt nach kurzfristiger Terminvereinbarung mit dem Antragsteller. Für diese Art der Entsorgung wird eine Containerbereitstellungsgebühr erhoben, welche vom Antragsteller zu tragen ist.
Schadstoffe
Schadstoffe aus privaten Haushaltungen wie z. B. Farben/Lacke, Spraydosen, Lösungs- und Reinigungsmittel werden auch künftig zweimal jährlich am Schadstoffmobil angenommen. Außerdem können Schadstoffe einmal im Monat an ausgewählten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Informationen über Annahmezeiten sowohl am Schadstoffmobil als auch an den Wertstoffhöfen erhalten Sie im Abfallkalender 2012.
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Sammelbehälter für Kleinelektronikschrott an den Wertstoffplätzen im Altlandkreis Annaberg sowie die Abholung von Großelektronikschrott über Anforderungskarten im Altlandkreis Mittleres Erzgebirge entfallen zum 01.01.2012.
Elektro- und Elektronikaltgeräte werden dann kostenfrei an den Wertstoffhöfen angenommen.
Auch hierzu erhalten Sie weitere Informationen im Abfallkalender 2012.


